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Blatt 60 / 79 · E-Rechnung 2027BetriebsIT by NovaHaus

E-Rechnung · Versandpflicht ab 2027 und 2028

E-Rechnung bis 2027 – ohne Hektik umgestellt. Empfang, Versand, Archiv und Buchhaltung in einem geprüften Ablauf.

Seit 2025 müssen Betriebe E-Rechnungen empfangen können. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 1. Januar 2028 alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen bei Rechnungen an Unternehmen im Inland; Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen nur empfangen. Papier und einfache PDF gelten dann nicht mehr als Rechnung. Wir prüfen Ihren Stand, richten Empfang, Versand und Archiv ein und verbinden alles mit Ihrer Buchhaltung.

Fristen 2027 und 2028 im BlickCheck ab 990 € nettoÜbergabe mit Steuerberater abgestimmt
Leistung im Überblick
01 / 03Ausgangslage

Typische Probleme, die wir lösen

  • PDF reicht nicht mehr

    Rechnungen per PDF oder Papier erfüllen die Pflicht ab 2027/2028 nicht; Kunden lehnen sie dann ab.

  • Eingang landet im Postfach

    XRechnung und ZUGFeRD kommen per E-Mail an, werden nicht geprüft und nicht archiviert.

  • Buchhaltung bleibt Handarbeit

    Rechnungen werden abgetippt, der Steuerberater bekommt Stapel per E-Mail.

5 Sekunden je Abschnitt · Auswahl pausiert

Blatt
60 / 79 · E-Rechnung 2027
Stand
21.10.2026
Verantwortlich
Giorgi Okropiridze
Zusagen
Umfang & Preis vor Auftrag · Übergabe dokumentiert · Verantwortlicher benannt

Fortsetzung Blatt 61 →

Problem

Typische Probleme, die wir lösen

PDF reicht nicht mehrRechnungen per PDF oder Papier erfüllen die Pflicht ab 2027/2028 nicht; Kunden lehnen sie dann ab.
Eingang landet im PostfachXRechnung und ZUGFeRD kommen per E-Mail an, werden nicht geprüft und nicht archiviert.
Buchhaltung bleibt HandarbeitRechnungen werden abgetippt, der Steuerberater bekommt Stapel per E-Mail.
Ergebnis

Das Ergebnis für Ihren Betrieb

Empfang geprüftEingehende E-Rechnungen werden angenommen, geprüft und abgelegt – mit festem Postfach und Zuständigkeit.
Versand aus Ihrem SystemAusgangsrechnungen entstehen als XRechnung oder ZUGFeRD aus Ihrer Rechnungssoftware.
Buchhaltung angebundenBelege gehen ohne Abtippen an DATEV oder Ihre Buchhaltung; der Steuerberater hat Zugriff.
Modul-Logik

Dieses Modul bleibt mit dem ganzen Betrieb verbunden.

Auch wenn ein einzelnes Thema im Vordergrund steht, denken wir Anfragen, CRM, Cloud, Sicherheit, Betreuung und KI-Readiness zusammen.

Bedarf klärenZusammenhänge sehenRisiken reduzierenNächste Schritte planen

Was wir konkret einrichten

Bestandsaufnahme

Welche Software, welche Rechnungswege, welche Kunden fordern was – und welche Frist für Sie gilt.

Empfang & Prüfung

Rechnungspostfach, Prüfung von XRechnung und ZUGFeRD, Weiterleitung an die richtige Person.

Versand

E-Rechnung aus Ihrem Rechnungsprogramm oder einem passenden Werkzeug, inklusive Pflichtangaben.

Archiv & Aufbewahrung

Ablage mit Aufbewahrungsfrist und Zugriff für den Steuerberater; die GoBD-Anforderungen stimmen wir mit Ihrer Kanzlei ab.

DATEV & Buchhaltung

Übergabe an DATEV Unternehmen online oder Ihre Buchhaltung, ohne doppelte Erfassung.

Schulung & Übergabe

Ihr Team weiß, was bei Eingang und Versand zu tun ist; der Ablauf ist dokumentiert.

Ein Baustein im Gesamtsystem

Fristen, die zählen

Die Pflicht kommt in Stufen. Wer 2026 umstellt, hat Zeit für Tests mit echten Kunden und Lieferanten, statt im Januar 2027 unter Druck zu wechseln.

Seit 2025

Empfang von E-Rechnungen Pflicht für alle Unternehmen.

Ab 2027

Versandpflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz.

Ab 2028

Versandpflicht für alle inländischen B2B-Rechnungen; Ausnahmen siehe Fragen unten.

Formate

XRechnung und ZUGFeRD; Papier und einfache PDF reichen nicht.

So läuft die Umsetzung ab

  1. Check

    Wir erfassen Software, Rechnungswege und Fristen und nennen den Kostenrahmen.

  2. Entscheidung

    Sie wählen Umfang und Zeitpunkt; der Steuerberater wird eingebunden.

  3. Einrichtung

    Postfach, Versand, Archiv und Anbindung werden eingerichtet.

  4. Test

    Echte Rechnungen mit zwei Kunden und zwei Lieferanten im Testlauf.

  5. Übergabe

    Schulung, Dokumentation, feste Zuständigkeiten.

Häufige Fragen

Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe?

Empfangen müssen alle Unternehmen seit 2025. Ausstellen müssen ab 2027 Unternehmen über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen bei Rechnungen an Unternehmen im Inland. Ausgenommen sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG (sie müssen nur empfangen), Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise und bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG; Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.

Reicht eine PDF-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD, das Software auslesen kann. Eine einfache PDF ist keine E-Rechnung.

Muss ich neue Software kaufen?

Oft nicht. Viele Rechnungsprogramme können E-Rechnungen bereits; wir prüfen Ihre Software im Check. Wo ein Werkzeug fehlt, nennen wir die Kosten vorab.

Was macht mein Steuerberater dabei?

Wir stimmen Archiv, Übergabe und Zugriff mit Ihrer Kanzlei ab. Die rechtliche Beurteilung bleibt bei Steuerberater oder Anwalt.

Wie lange dauert die Umstellung?

Der Check dauert ein bis zwei Wochen, die Einführung typisch zwei bis sechs Wochen, je nach Software und Rechnungsmenge.

Gibt es Förderung für die E-Rechnung?

Für die reine Pflichterfüllung in der Regel nicht: der Digitalbonus Bayern schließt Maßnahmen aus, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt. Wird die E-Rechnung Teil eines größeren Vorhabens mit Dokumentenprozessen und Buchhaltungsanbindung, kann das Projekt je nach Bundesland förderfähig sein. Wir sagen Ihnen das vor dem Angebot, versprechen aber keine Zusage.

Wann ist Ihr Betrieb an der Reihe?

Nennen Sie uns Umsatzgröße, Rechnungssoftware und Rechnungsmenge. Wir sagen Ihnen, welche Frist gilt und was die Umstellung kostet.