Blatt 60 / 79 · E-Rechnung 2027BetriebsIT by NovaHaus
E-Rechnung bis 2027 – ohne Hektik umgestellt. Empfang, Versand, Archiv und Buchhaltung in einem geprüften Ablauf.
Seit 2025 müssen Betriebe E-Rechnungen empfangen können. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 1. Januar 2028 alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen bei Rechnungen an Unternehmen im Inland; Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen nur empfangen. Papier und einfache PDF gelten dann nicht mehr als Rechnung. Wir prüfen Ihren Stand, richten Empfang, Versand und Archiv ein und verbinden alles mit Ihrer Buchhaltung.
Typische Probleme, die wir lösen
- PDF reicht nicht mehr
Rechnungen per PDF oder Papier erfüllen die Pflicht ab 2027/2028 nicht; Kunden lehnen sie dann ab.
- Eingang landet im Postfach
XRechnung und ZUGFeRD kommen per E-Mail an, werden nicht geprüft und nicht archiviert.
- Buchhaltung bleibt Handarbeit
Rechnungen werden abgetippt, der Steuerberater bekommt Stapel per E-Mail.
5 Sekunden je Abschnitt · Auswahl pausiert
- Blatt
- 60 / 79 · E-Rechnung 2027
- Stand
- 21.10.2026
- Verantwortlich
- Giorgi Okropiridze
- Zusagen
- Umfang & Preis vor Auftrag · Übergabe dokumentiert · Verantwortlicher benannt
Typische Probleme, die wir lösen
Das Ergebnis für Ihren Betrieb
Dieses Modul bleibt mit dem ganzen Betrieb verbunden.
Auch wenn ein einzelnes Thema im Vordergrund steht, denken wir Anfragen, CRM, Cloud, Sicherheit, Betreuung und KI-Readiness zusammen.
Was wir konkret einrichten
Bestandsaufnahme
Welche Software, welche Rechnungswege, welche Kunden fordern was – und welche Frist für Sie gilt.
Empfang & Prüfung
Rechnungspostfach, Prüfung von XRechnung und ZUGFeRD, Weiterleitung an die richtige Person.
Versand
E-Rechnung aus Ihrem Rechnungsprogramm oder einem passenden Werkzeug, inklusive Pflichtangaben.
Archiv & Aufbewahrung
Ablage mit Aufbewahrungsfrist und Zugriff für den Steuerberater; die GoBD-Anforderungen stimmen wir mit Ihrer Kanzlei ab.
DATEV & Buchhaltung
Übergabe an DATEV Unternehmen online oder Ihre Buchhaltung, ohne doppelte Erfassung.
Schulung & Übergabe
Ihr Team weiß, was bei Eingang und Versand zu tun ist; der Ablauf ist dokumentiert.
Fristen, die zählen
Die Pflicht kommt in Stufen. Wer 2026 umstellt, hat Zeit für Tests mit echten Kunden und Lieferanten, statt im Januar 2027 unter Druck zu wechseln.
Seit 2025
Empfang von E-Rechnungen Pflicht für alle Unternehmen.
Ab 2027
Versandpflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz.
Ab 2028
Versandpflicht für alle inländischen B2B-Rechnungen; Ausnahmen siehe Fragen unten.
Formate
XRechnung und ZUGFeRD; Papier und einfache PDF reichen nicht.
Paket / Einstieg
Transparente Richtpreise. Klare Leistungen. Modular erweiterbar.
E-Rechnung & DMS Check
ab 990 € nettoBestandsaufnahme von Software, Rechnungswegen und Fristen mit Maßnahmenplan und Kostenrahmen für die Umstellung.
- Software & Rechnungswege
- Fristen & Formate für Ihren Betrieb
- Maßnahmenplan mit Kostenrahmen
E-Rechnung & DMS einführen
ab 1.490 € nettoEmpfang, Versand, Archiv und Buchhaltungsanbindung eingerichtet, getestet und übergeben.
- Rechnungspostfach & Prüfung
- Versand als XRechnung/ZUGFeRD
- Archiv & DATEV-Anbindung
- Schulung & Dokumentation
Alle Preise verstehen sich als Richtwerte netto. Der genaue Umfang wird im Gespräch abgestimmt.
So läuft die Umsetzung ab
Check
Wir erfassen Software, Rechnungswege und Fristen und nennen den Kostenrahmen.
Entscheidung
Sie wählen Umfang und Zeitpunkt; der Steuerberater wird eingebunden.
Einrichtung
Postfach, Versand, Archiv und Anbindung werden eingerichtet.
Test
Echte Rechnungen mit zwei Kunden und zwei Lieferanten im Testlauf.
Übergabe
Schulung, Dokumentation, feste Zuständigkeiten.
Häufige Fragen
Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe?
Empfangen müssen alle Unternehmen seit 2025. Ausstellen müssen ab 2027 Unternehmen über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen bei Rechnungen an Unternehmen im Inland. Ausgenommen sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG (sie müssen nur empfangen), Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise und bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG; Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.
Reicht eine PDF-Rechnung?
Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD, das Software auslesen kann. Eine einfache PDF ist keine E-Rechnung.
Muss ich neue Software kaufen?
Oft nicht. Viele Rechnungsprogramme können E-Rechnungen bereits; wir prüfen Ihre Software im Check. Wo ein Werkzeug fehlt, nennen wir die Kosten vorab.
Was macht mein Steuerberater dabei?
Wir stimmen Archiv, Übergabe und Zugriff mit Ihrer Kanzlei ab. Die rechtliche Beurteilung bleibt bei Steuerberater oder Anwalt.
Wie lange dauert die Umstellung?
Der Check dauert ein bis zwei Wochen, die Einführung typisch zwei bis sechs Wochen, je nach Software und Rechnungsmenge.
Gibt es Förderung für die E-Rechnung?
Für die reine Pflichterfüllung in der Regel nicht: der Digitalbonus Bayern schließt Maßnahmen aus, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt. Wird die E-Rechnung Teil eines größeren Vorhabens mit Dokumentenprozessen und Buchhaltungsanbindung, kann das Projekt je nach Bundesland förderfähig sein. Wir sagen Ihnen das vor dem Angebot, versprechen aber keine Zusage.
Wann ist Ihr Betrieb an der Reihe?
Nennen Sie uns Umsatzgröße, Rechnungssoftware und Rechnungsmenge. Wir sagen Ihnen, welche Frist gilt und was die Umstellung kostet.